IDA e.V. auf Facebook
IDA e.V. auf Instagram
RSS Feed abonnieren

Dokumentation der Fortbildung „Was ist möglich, was geht nicht? Die rechtliche Lage geflüchteter Menschen und deren Bedeutung für die politische Bildungsarbeit“

Auf der Tagesveranstaltung am 22. Juni in Berlin gab zunächst Sebastian Rose (Flüchtlingsrat Niedersachsen) einen Überblick über den rechtlichen Rahmen im Kontext Flucht und Asyl, über den typischen Ablauf eines Asylverfahrens, über die Rechte und Pflichten von Asylsuchenden im laufenden Verfahren und den Zugang zum Arbeitsmarkt sowie über die Relevanz dieser Sachverhalte für die politische Bildungsarbeit von und mit Geflüchteten. Sowohl im Hinblick auf das Recht auf Bildung als auch in Bezug auf andere Rechte machte er auf zahlreiche Ausschlüsse aufmerksam, die im Rahmen des Asylverfahrens eine unterschiedliche Wertigkeit zwischen Menschen je nach Staatsangehörigkeit herstellen, die zu Konflikten und Frustration führen können. In einem zweiten Teil behandelte der Politikwissenschaftler Michel Jungwirth Organisationen und Initiativen geflüchteter Menschen in Deutschland. Deren Bedeutung für die politische Bildungsarbeit sah er vor allem darin, dass sie nicht-hegemoniales Wissen über rassistische Strukturen und Lebensbedingungen in Deutschland besäßen. In einem dritten Teil stelle Ina Bielenberg (Arbeitskreis deutscher Bildungsstätten ) Finanzierungsmöglichkeiten für die Arbeit mit Geflüchteten, die Selbstorganisation von Geflüchteten und die politische Bildung im Kontext Flucht und Asyl vor.
Die Fortbildung wurde vom Arbeitskreis deutscher Bildungsstätten (AdB) in Kooperation mit IDA angeboten und von der Bundeszentrale für politische Bildung gefördert.
Die Dokumentation zur Fortbildung ist online verfügbar unter https://www.adb.de/content/adb-fortbildung-rechtliche-lage-gefluechteter-menschen.