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Sich widersprechende Grundrechte

Thema/Hintergrund

Adaptiert und erweitert aus: Maroshek-Klarmann, Uki. Erfahrungen mit Miteinander. Ein Praxishandbuch für die politische Bildung auf der Grundlage des Werks "Miteinander" von Uki Maroshek-Klarmann, Adam Institut, Jerusalem. In der Adaption von Susanne Ulrich, Thomas R. Henschel und Eva Oswald. Gütersloh, Verlag Bertelsmann Stiftung, 4. überarbeitete Auflage, 2005, Gütersloh.

Die Kursteilnehmer_innen werden auf Kleingruppen von bis zu fünf Personen verteilt. Sie erhalten Kopien mit Beispielen, die den Konflikt von zwei Grundrechten zum Thema haben. Die Aufgabe lautet nun, als Richter_in, als Mitglied einer Schuldirektion etc. in mindestens zwei Fällen gemeinsam zu entscheiden, wie der Konflikt gelöst werden soll. Dies bedeutet meistens, dass eines der beiden betroffenen Rechte zugunsten des anderen eingeschränkt werden muss. Die Entscheidungen sollen anschließend im Plenum vorgestellt und ausführlich begründet werden.

Ziele

  • Bewusst machen, dass kein Grundrecht absolute Geltung haben kann, da es immer im Verhältnis zu anderen, gleichwertigen Grundrechten zu sehen ist.
  • Erleben des hieraus resultierenden Dilemmas: Ich möchte kein Grundrecht einschränken, muss mich aber im Konflikt zwischen zwei Rechten für eine Seite entscheiden.
  • Erfahren, wie demokratische Verfahren im Konflikt zwischen zwei Grundrechten zu einer Lösung beitragen können.
  • Erfahren, dass eine demokratische Entscheidung nur aufgrund der Kenntnis der tatsächlichen Bedürfnisse der Beteiligten erfolgen kann.
  • Lernen, das das Zusammenleben in einer Gesellschaft Einschränkungen der persönlichen Freiheit mit sich bringen kann.

 

Durchführung der Übung

1. Das Leitungsteam teilt Arbeitsgruppen ein oder führt eine Übung zur Gruppenbildung durch. Alle Mitglieder der Gruppen erhalten die Fallbeispiele und werden gebeten, sich auf zwei Fälle zur weiteren Bearbeitung zu einigen. Ihre Begründungen sollen sie stichwortartig notieren. Die Entscheidungen sollen sie später der Gesamtgruppe vorstellen.

Variante

Gesellschaftlich relevante Konflikte zwischen Grundrechten wandeln sich ständig. Die vorgestellten Fälle dienen deshalb der Orientierung. Das Leitungsteam kann auch selbst entwickelte Beispielfälle wählen, wenn diese für die Zielgruppe oder aus aktuellem Anlass geeigneter erscheinen.

2. Plenumsdiskussion

Im Rahmen der Auswertungsrunde soll thematisiert werden:

  • Der Charakter der getroffenen Entscheidung
  • Die betroffenen Grundrechte
  • Die Art der Entscheidungsfindung in den Gruppen
  • Mögliche Entscheidungsalternativen

In der Auswertungsrunde werden die Arbeitsgruppen zunächst gebeten, ihre Fallbeispiele zu präsentieren. Es ist außerdem möglich, zu fragen, ob es für die Auswahl der Fälle bestimmte Gründe gibt und welche dies sind. Womöglich haben einige schon ähnliche Situationen erlebt oder von ähnlichen Fällen gehört.

Im Anschluss erläutern die Arbeitsgruppen, welche Entscheidung sie getroffen haben und warum. Entsprechende Dilemmata sollten benannt werden. Dabei sollen auch die entsprechenden Grundrechte zur Sprache kommen (Hierbei kann der Grundrechtekatalog als Hilfe genommen werden – in dieser Phase kommt es jedoch auf keine wortgetreue Kenntnis der Grundrechte an). Anhand der Materialien (Plakat, Grundgesetz) lassen sich Parallelen zu den jeweiligen Artikeln des Grundgesetzes herleiten. Welche Bedürfnisse stehen jeweils hinter den betroffenen Grundrechten in den besprochenen Fällen?

In diesem Rahmen bietet sich an, auch nach der Art der Entscheidungsfindung zu fragen. Wurde beispielsweise mit Mehrheit abgestimmt oder so lange diskutiert, bis alle sich mit der gefundenen Lösung einverstanden erklären konnten? Wurden die Bedürfnisse der Beteiligten überprüft? Der Zusammenhang zwischen dem Prozess der Entscheidungsfindung und der Zufriedenheit der Kursteilnehmerinnen und -teilnehmer mit der getroffenen Entscheidung kann so deutlich werden.

Auswertung

Abschließend soll gemeinsam formuliert werden, nach welchen demokratischen Kriterien die Entscheidung im Fall von sich widersprechenden Grundrechten getroffen werden sollte. Deutlich sollte bleiben, dass aber in jedem Fall unauflösbare Dilemmata zum Grundcharakter einer offenen und prozesshaften Demokratie gehören. Sie erfordern immer neu eine hohe Verantwortung der jeweils Entscheidenden.

Rahmenbedingungen

Zeit:

- 2 bis 2,5 Stunden

Material:

- Arbeitsblatt B.VI.

- ggf. Grundgesetz (auf Plakat)

Arbeitsmaterial

- Arbeitsblatt B.V.I.


Themen
  • Rassismus und Menschenrechte
Schlagworte
  • Einstellungsmuster der Mehrheitsgesellschaft
  • Diversität
Zielgruppen
  • Multiplikator_innen/Lehrer_innen
  • Menschen mit Migrationsgeschichte/People of Color
  • Engagierte Bürger_innen
Mediengattung
  • Unterrichtsmaterial/Arbeitshilfe