Die häufig als „Asylkompromiss“ bezeichnete Einschränkung des Grundrechts auf Asyl wurde Ende 1992 von CDU / CSU und SPD vereinbart und am 26. Mai 1993 durch den Deutschen Bundestag beschlossen. Durch die Grundgesetzänderung und die parallele Änderung des damaligen Asylverfahrensgesetzes wurde es in Deutschland maßgeblich erschwert, sich mit Erfolgsaussichten auf das Grundrecht auf Asyl zu berufen. In diesem Kontext wurde auch das Asylbewerberleistungsgesetz eingeführt, das regelmäßig Gegenstand verfassungsrechtlicher Überprüfungen ist. Dem „Asylkompromiss“ voraus ging eine scharfe politische und gesellschaftliche Debatte – auch infolge von Pogromen und rechtsextremen Verbrechen wie in Rostock-Lichtenhagen, Mölln, Solingen oder Hoyerswerda