IDA e.V. auf Facebook
IDA e.V. auf Instagram
RSS Feed abonnieren

Inkrafttreten des neuen Staatsangehörigkeitsrechts zum 01.01.2000

01.01.2023 Ganztags

Am 1. Januar 2000 ist das „Staatsangehörigkeitsrecht“ in Kraft getreten und löste das „Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz“ aus der Kaiserzeit ab. Zum „Blutsrecht“ (ius sanguinis) kam das international gängige Geburtsortsprinzip hinzu (ius soli). Seit der Reform ist Deutsche*r, wer in Deutschland geboren wird und nicht nur, wer von deutschen Eltern abstammt.