Am 1. Januar 2000 ist das „Staatsangehörigkeitsrecht“ in Kraft getreten und löste das „Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz“ aus der Kaiserzeit ab. Zum „Blutsrecht“ (ius sanguinis) kam das international gängige Geburtsortsprinzip hinzu (ius soli). Seit der Reform ist Deutsche*r, wer in Deutschland geboren wird und nicht nur, wer von deutschen Eltern abstammt.