Am 1. Januar 2000 ist das „Staatsangehörigkeitsrecht“ in Kraft getreten und löste das „Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz“ aus der Kaiserzeit ab. Zum „Abstammungsprinzip“ kam das international gängige „Geburtsortsprinzip“ hinzu. Seit der Reform ist deutsch, wer in Deutschland geboren wird und nicht nur, wer von deutschen Eltern abstammt. Das Gesetz wurde 2024 reformiert.