Am 7. Januar 2005 verbrannte Oury Jalloh, ein in Deutschland lebender Geflüchteter aus Sierra Leone, bei lebendigem Leib in der Zelle 5 des Dessauer Polizeireviers. Die Brand- und Todesursache sind bis heute ungeklärt. Die Generalstaatsanwaltschaft in Naumburg wies im November 2018 die Beschwerde gegen die Einstellung der Ermittlungen ab, die die Hinterbliebenen des Toten eingelegt hatten. Im Oktober 2019 erklärte das Oberlandesgericht Naumburg die Einstellung des Verfahrens für rechtmäßig. Dagegen wurde eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt. Die Initiative „In Gedenken an Oury Jalloh“ kämpft seit 15 Jahren mit Fakten und Beweisen dafür, dass die offizielle Aussage von Polizei, Justiz und Politik, nach der sich Oury Jalloh an Händen und Füßen fixiert selbst angezündet haben soll, als rassistische Praxis staatlicher Behörden anerkannt wird. Jährlich findet am 7. Januar eine Mahn-Demonstration in Dessau statt.