Das Zuwanderungsgesetz, das am 1. Januar 2005 in Kraft getreten ist, gilt als das politische Bekenntnis zur lange zuvor eingetretenen Realität, dass Deutschland ein Einwanderungsland ist. Geändert wurden das Staatsangehörigkeitsgesetz, das Bundesvertriebenengesetz und die Vorschriften zum Asylrecht. Neu eingeführt wurde das Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländer:innen im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz).