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Inkrafttreten des neuen Staatsangehörigkeitsrechts zum 01.01.2000

01.01.2021 Ganztags

Am 1. Januar 2000 ist das „Staatsangehörigkeitsrecht“ in Kraft getreten und löste das „Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz“ aus der Kaiserzeit ab. Zum „Blutsrecht“ (ius sanguinis) kam das international gängige Geburtsortsprinzip hinzu (ius soli). Seit der Reform ist Deutsche*r, wer in Deutschland geboren wird und nicht nur, wer von deutschen Eltern abstammt.