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Unterzeichnung der Charta der Heimatvertriebenen 1950

2025-08-05 All day

Die Charta formuliert die „Pflichten und Rechte“ der Geflüchteten und Vertriebenen, die nach dem Zweiten Weltkrieg bis 1949 die deutschen Ostgebiete sowie andere Regionen in Ost- und Südosteuropa verlassen mussten. Zu diesen Rechten und Pflichten gehören insbesondere der Verzicht auf Rache und Vergeltung für die erlittene Vertreibung, das Engagement für ein geeintes Europa und die Mitwirkung am Wiederaufbau Deutschlands und Europas. Zudem wird ein „Recht auf Heimat“ als ein von „Gott geschenktes Grundrecht der Menschheit“ definiert und dessen Umsetzung eingefordert.