Die Phase der Anwerbung von Arbeitskräften aus dem Ausland endete mit dem offiziellen Anwerbestopp am 23. November 1973. Ab 1955 waren durch Anwerbeabkommen mit unterschiedlichen Ländern zahlreiche Arbeitskräfte nach Deutschland gekommen. Die anschließende Regelung zur Familienzusammenführung hat langfristig dazu beigetragen, dass Deutschland ein Einwanderungsland wurde.