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Verkündung des Deutschen Grundgesetzes 1949

2025-05-23 All day

Der 23. Mai wird alljährlich als Tag des Grundgesetzes begangen. Am 23. Mai 1949 wurde das Grundgesetz verkündet, einen Tag später trat es in Kraft. Zuvor wurde es am 8. Mai 1949 vom Parlamentarischen Rat, dessen Mitglieder von den Landesparlamenten gewählt werden, beschlossen und von den Alliierten genehmigt. Das Grundgesetz ist die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland und legte nach den Erfahrungen des Nationalsozialismus die demokratischen und rechtsstaatlichen Grundwerte des neuen Deutschlands fest. Besonders zentral ist dabei Artikel 1 mit dem Satz „Die Würde des Menschen ist unantastbar“, der die Grundlage für den Schutz der Grundrechte bildet. Diese umfassen unter anderem den Schutz vor Diskriminierung, die Meinungs-, Presse- und Religionsfreiheit sowie das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit. Auch die Rechtsstaatlichkeit mit Gewaltenteilung, die Volkssouveränität sowie der Föderalismus sind zentrale Prinzipien des Grundgesetzes. Eine besondere Bedeutung hat die sogenannte Ewigkeitsklausel, die festlegt, dass grundlegende Prinzipien wie die Menschenwürde und die demokratische Ordnung nicht abgeschafft werden dürfen. Das Grundgesetz bildet bis heute das Fundament der deutschen Demokratie. Der Tag des Grundgesetzes erinnert daran, dass Freiheit, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit keine Selbstverständlichkeit sind, sondern immer wieder geschützt und verteidigt werden müssen.