Der Gedenktag wurde 1997 durch die UN-Hauptversammlung beschlossen, um an die UN-Antifolterkonvention zu erinnern. Die Antifolterkonvention vom 26. Juni 1987 gilt durch ihre genaue Definition von „Folter“ als Ergänzung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 und der Genfer Konventionen von 1949.