Ein Verbotsantrag gegen die NPD wurde gestellt - und droht an juristischen Formfehlern nach der Unterwanderung der Partei durch den Verfassungsschutz zu scheitern. Doch auch wenn die Karlsruher Richter die Partei verbieten sollten, stellt sich die Frage, was ein Verbot der rechtsextremen Partei bewirken kann. Nie wieder Nationalsozialismus, ein deutsches Dogma, das schon die Verfassungsväter im Grundgesetz der Bundesrepublik verankerten. Die wehrhafte Demokratie soll nicht in die Agonie Weimarer Zeiten verfallen und vor dem rechten Mob kapitulieren. Gegen die ganz rechts zu sein, gehört ohne Zweifel zum Grundkonsens aller demokratischen Parteien in Deutschland. Als in den 80er Jahren die Republikaner von Erfolg zu Erfolg eilten, begann bei den Unionsparteien eine heftige Diskussion. Offiziell grenzte man sich von den Rechtsradikalen um Franz Schönhuber ab. Doch vor allem in der CSU suchten einige die Nähe, setzten auf Integration. Solchem "Schmusekurs" steht im Arsenal der wehrhaften Demokratie die vermeintlich scharfe Waffe des Parteiverbots gegenüber. 1952 untersagte das Bundesverfassungsgericht die Sozialistische Reichspartei (SRP), eine kaum verdeckte Nachfolgeorganisation der NSDAP. Doch schon damals kamen Zweifel an der Maßnahme auf: Macht es Sinn eine Partei zu zerschlagen, wenngleich klar ist, dass sich die Mitglieder in Nachfolgeorganisationen sammeln oder in den Untergrund gehen?
Diese Dokumentation stammt aus "Arte-Themenabend: Rechts und radikal. Gefahr für die Demokratie in Europa?" vom 26.02.2002.
Quelle der Inhaltsbeschreibung: archives.arte.tv
FSK: 12
Jan Peter, Rainer Fromm, Yuri Winterberg
2001
16 Min.
VHS