„Deutschenfeindlichkeit“ ist ein Begriff, den u.a. Rechtspopulist:innen nutzen, um auf sogenannten „umgekehrten Rassismus“ hinzuweisen, wenn also (vermeintliche) Nicht-Deutsche sich gegenüber Deutschen verächtlich äußern, sie angreifen oder Vorurteile haben. Der Begriff impliziert, dass ausschließlich weiße Deutsche gemeint sind, denn sonst könnte von Rassismus gesprochen werden. Dadurch werden etwa Schwarze Deutsche, Juden:Jüdinnen, Muslim:innen oder Sinti:zze nicht als Deutsche anerkannt. Indem aber „Deutschenfeindlichkeit“ als „Rassismus gegen weiße Deutsche“ verstanden wird, wird bewusst ausgeblendet, dass weiße Deutsche in Deutschland über die gesellschaftlichen Machtmittel verfügen, erstens „die Anderen“ zu kategorisieren und zu stereotypisieren sowie zweitens die Kategorien und Zuschreibungen institutionell und gesellschaftlich-kulturell zu verankern (siehe Symbolische Macht). Verstehen Menschen Rassismus in diesem Sinne als Struktur (struktureller Rassismus), ist „umgekehrter Rassismus“ in Deutschland nicht möglich, auch wenn einzelne weiße Deutsche sicher Erfahrungen von Ausgrenzung oder Gewalt wegen ihrer (zugeschriebenen) Herkunft gemacht haben oder machen können. Der Vorwurf der „Deutschenfeindlichkeit“ zielt häufig – auch unbewusst – darauf ab, Rassismus zu relativieren, „die Anderen“ als Täter:innen und sich selbst als Opfer darzustellen, um auf diese Weise die Benachteiligung und den Ausschluss der „Anderen“ als legitime Gegenwehr darstellen zu können (Sekundärer Rassismus und Weiße Zerbrechlichkeit).
Siehe auch Diskriminierung, epistemische Gewalt und gesellschaftlich-kultureller Rassismus