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Flucht

Unfreiwillige, erzwungene Migration wird Flucht genannt. Binnenflucht bezeichnet dabei die Flucht innerhalb eines Landes. Die meisten geflohenen Menschen bleiben im Herkunfts- oder in den Nachbarländern. Nach internationalem Recht ist ein Flüchtling jemand, der aufgrund von staatlicher Verfolgung (etwa aufgrund der Religion, Nationalität oder Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe) sein oder ihr Land verlassen musste oder von der Regierung des Herkunftslandes keinen Schutz bei Verfolgung erwarten kann. Diese eng gefasste Definition wird oft kritisiert, weil auch Menschen, die bspw. aufgrund von extremer Armut oder Umweltkatastrophen ihr Land verlassen müssen, fliehen. Diese Art der Flucht wird oft nicht anerkannt und etwa als „Wirtschaftsmigration“ verharmlost. Begrifflichkeiten in diesem Themenfeld werden häufig genutzt, um die Migration von Menschen zu (de)legitimieren. Während bspw. bei Migration u.a. aus wirtschaftlichen Gründen innerhalb der EU von „Mobilität“ gesprochen und dieser Umstand positiv konnotiert wird, wird Migration aus wirtschaftlichen Gründen in die EU häufig als „Wirtschaftsflucht“ betitelt und damit implizit als ungerechtfertigt dargestellt.

Siehe auch Asyl