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Glossar

Im Glossar erläutert IDA zentrale Begriffe aus seinen Arbeitsbereichen kurz und verständlich. Das Glossar wird kontinuierlich erweitert und aktualisiert. Sie vermissen einen Begriff? Schreiben Sie uns einfach an Info(at)IDAeV.de.

Extreme Rechte

Die Bezeichnung „Extreme Rechte“ ist eine Begriffsalternative zum Begriff Rechtsextremismus, die deutlich macht, dass Ideologien der Ungleichheit und diskriminierende Einstellungen nicht ausschließlich am rechten Rand, sondern ebenso in der Mitte der Gesellschaft vertreten sind. Dies ist ein Schluss der in vielen Definitionen des Rechtsextremismus nicht gezogen oder zumindest nicht deutlich genug herausgestellt wird. Die Bezeichnung „extreme Rechte“ steht dann für jene Bevölkerungsanteile, die Ausgrenzungspraktiken am umfassendsten durchsetzen beziehungsweise deren Umsetzung am umfassendsten einfordern. Der Teil der Gesellschaft, der vereinzelt rechte Ansichten teilt, jedoch nicht in der Intensität, dass er zur „extremen Rechten“ zählt, wird als „etablierte Rechte“ eingeordnet.

Siehe auch: Extremismustheorie (noch nicht aufgenommen), Amtlicher Extremismusbegriff (noch nicht aufgenommen), Rechtspopulismus