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IDA macht keinen Vorschlag für den Nationalen Integrationspreis der Bundeskanzlerin

Im Juni erhielt IDA e. V. vom Chef des Bundeskanzleramts Prof. Dr. Helge Braun die Einladung, eine Person, Gruppe, Organisation oder Kommune für den Nationalen Integrationspreis der Bundeskanzlerin vorzuschlagen. Warum sich IDA, IDA-NRW und die Opferberatung Rheinland gemeinsam entschieden haben, diese Einladung nicht anzunehmen, ist hier nachzulesen...

Im Juni erhielt IDA e. V. vom Chef des Bundeskanzleramts Prof. Dr. Helge Braun die Einladung, eine Person, Gruppe, Organisation oder Kommune für den Nationalen Integrationspreis der Bundeskanzlerin vorzuschlagen. Den Preis hat die Bundesregierung 2016 mit der „Meseberger Erklärung zur Integration“ geschaffen. In diesem Jahr liegt der Fokus auf Projekten, die erfolgreich zur Integration von Frauen mit Einwanderungsgeschichte beigetragen haben.

Auf Basis folgender Argumente entschieden sich IDA, IDA-NRW und die Opferberatung Rheinland, keine Benennung vorzunehmen:

 

  1. Der Begriff „Integration“ hat inzwischen durch autoritär vorgetragene Erwartungen auch seitens der Politik häufig einen negativen Klang und wird oft eher als auf Assimilation statt auf Inklusion ausgerichtet wahrgenommen. Dies spiegelt sich häufig in einem Defizitdiskurs über Zugewanderte wider und ist nach unserer Wahrnehmung auch der Geist der Meseberger Erkärung und dem dort formulierten Prinzip des Forderns und Förderns, die Grundlage der Auslobung des Preises ist. Dabei werden sowohl die mangelnden Zugänge für Migrierte aufgrund der ausländer- und asylrechtlichen Zugangsbarrieren als auch die sie einschränkenden Rassismuserfahrungen ausgeblendet. Migrierte Menschen stoßen etwa bei der Arbeitssuche auf institutionellen Rassismus, der ihre „Integration“ verhindert.

    Die Mehrheitsgesellschaft und die Politik sind daher gefordert, diese Hürden abzubauen, um gleiche Zugangschancen für alle zu gewährleisten. Zudem ist es problematisch, wenn Forderungen, „sich zu integrieren“ nur auf Menschen bezogen werden, die nicht als „deutsch“ wahrgenommen werden. Beispielsweise werden Forderungen, sich an geltendes Recht zu halten oder sich zum Grundgesetz zu bekennen, nicht an alle Menschen in Deutschland gerichtet, sondern eben nur an „die Anderen“.
     
  2. Die Zuschreibung eines Integrationsauftrags an migrierte Menschen schreibt diese als Andere fest: Im Integrationsparadigma, das dem Integrationspreis zugrunde liegt, wird ein homogenes Zentrum – ein „Wir“ – konstituiert und migrierten Menschen als homogene Gruppe gegenübergestellt sowie implizit angenommen, dass sie nicht zur Gesellschaft gehören. Auf dieser Basis wird ihnen – also nur den migrierten Menschen – ein Integrationsdefizit unterstellt und ein Auftrag dazu mitgegeben. Dieser Mechanismus wird in der Rassismuskritik als Othering beschrieben und grenzt Menschen aus.

    Diese Erfahrung haben migrierte Menschen mit BIPoC* gemeinsam, denen trotz ihres Aufwachsens in Deutschland eine Anpassungspflicht zugeschrieben wird, häufig auch verdeckt in scheinbar positiven Aussagen wie „Sie sind aber gut integriert.“ Die Gesellschaft muss sich also vermeintlich insgesamt nicht verändern und nur Migrierte müssen sich anpassen.
     
  3. Die Ausschreibung blendet die oft gegen die geforderte Integration gerichteten Rassismuserfahrungen aus. Hinzu kommen derzeit intensiver diskutierte Ausprägungen eines institutionellen Rassismus. Durch verschiedene Untersuchungen ist inzwischen nachgewiesen, dass es einen institutionellen Rassismus auf dem Arbeits- und Wohnungsmarkt sowie im Bildungsbereich gibt. Aus unserer Sicht erscheint deshalb der Aspekt des Engagements gegen Rassismus in der Ausschreibung nicht ausreichend mitgedacht. Die Aussage des Bundespräsidenten „Es reicht nicht aus, 'kein Rassist' zu sein. Wir müssen Antirassisten sein“ (auf Basis eines Zitats von Angela Davis) macht diese Notwendigkeit eindrucksvoll deutlich.
     
  4. Wir würden uns wünschen, dass die Ausschreibung nicht nur an Frauen gerichtet ist, da so aus unserer Sicht die geschlechtliche Vielfalt nicht ausreichend berücksichtigt wird. Dabei ist gerade in diesem Themenfeld ein intersektionaler Ansatz besonders wichtig. Mehrere Schwarze Trans*personen spielen und spielten bspw. eine wichtige Rolle im Kampf gegen Rassismus, die möglicherweise durch die gewählte Formulierung ausgeblendet wird. Grundsätzlich gehen wir davon aus, dass sich Menschen, die sich nicht im binären (männlich-weiblichen) Geschlechterbild verorten, weniger durch eine derartige Formulierung mitgemeint fühlen. Eine Formulierung wie „Frauen*“ oder „alle Personen, die sich als Frauen identifizieren“, könnte hier Abhilfe schaffen.