IDA e.V. auf Facebook
IDA e.V. auf Instagram
RSS Feed abonnieren

Informationen für Betroffene in Afghanistan und Deutschland sowie weitere Einschätzungen zur aktuellen Lage in Afghanistan

Die besondere Situation junger Geflüchteter aus Afghanistan aus Sicht der Kinder- und Jugendhilfe

Das Informations- und Dokumentationszentrum für Antirassismusarbeit e.V. (IDA) versteht sich als das Dienstleistungszentrum der Jugendverbände für die Themenfelder RassismuskritikRechtsextremismusMigration und Diversität. Daher liegen uns die Perspektiven junger Geflüchteter aus Afghanistan besonders am Herzen. Über die Hälfte der Menschen in Afghanistan ist unter 18 Jahre alt. Daher waren und sind auch viele der nach Deutschland einreisenden Afghan:innen junge Menschen.

Es ist wichtig, von Anfang an für die neu ankommenden jungen Geflüchteten aus Afghanistan Schutzmaßnahmen zu ergreifen und Zukunftsperspektiven zu schaffen. Zahlreiche junge Menschen aus Afghanistan leben – mitunter seit Jahren – ohne sicheren Aufenthaltsstatus in Deutschland und sind somit einer ständigen Angst vor Abschiebung ausgesetzt. Da Abschiebungen nach Afghanistan nach der Machtübernahme durch die Taliban auf absehbare Zeit unrealistisch erscheinen, würde ein dauerhafter Abschiebestopp sehr zur Stabilisierung der Lebenssituation beitragen und dürfte in der derzeitigen Situation aus Sicht der deutschen Behörden auch keinen faktischen Unterschied bedeuten, da Abschiebungen auf Jahre nicht realisierbar erscheinen. Für die betroffenen jungen Menschen würde er jedoch eine deutliche Verbesserung der Lebenssituation ermöglichen. Eine wichtige Verbesserung wäre in diesem Zusammenhang auch eine Beschäftigungserlaubnis für Geduldete aus Afghanistan, da in überschaubarer Zukunft keine Rückführungen möglich sind und auch die Beschaffung von Dokumenten derzeit nicht möglich ist.

Fast alle hier lebenden Afghan:innen sorgen sich zudem um ihre in Afghanistan verbliebenen Angehörigen. Auch dies erschwert ihr Ankommen und ihre Chancen auf Bildung und Teilhabe hier. Praktiker:innen aus der Jugendarbeit, der Jugendmedizin und aus Unterkünften berichten, dass die aktuellen Entwicklungen in Afghanistan sich unmittelbar auf die Konzentrationsfähigkeit der Jugendlichen auswirken und sie dadurch in der Schule oder in der Ausbildung Nachteile erfahren.

Auch vor diesem Hintergrund würde ein gesicherter Aufenthaltsstatus Bleiberechtsperspektiven für junge Menschen aus Afghanistan schaffen, die ihnen nach jetzigem Stand ohnehin, aber ansonsten eben erst in ein paar Jahren zugestanden werden müssten. Hier könnte aus pragmatischen Gründen gleich die Abkürzung beschritten werden, da die jungen Menschen zu einem sehr großen Teil in Deutschland verbleiben werden. Fehler der vergangenen Jahre können vermieden werden, wenn man gleich von der realistischen Annahme eines Verbleibs der meisten dieser jungen Menschen in Deutschland ausgehen würde.

Auch die Beschaffung von Ausweispapieren und anderen Dokumenten aus Afghanistan ist derzeit faktisch unmöglich – daher dürfen Fragen des Aufenthaltsstatus nicht an die Vorlage dieser Papiere geknüpft werden, schon gar nicht für Minderjährige, die gar nicht selbst tätig werden können. In diesem Kontext müssten auch bereits getroffene Entscheidungen neu bewertet werden.

Das Grundrecht auf Familie gilt ausnahmslos für alle Menschen. Daher bedarf es einer schnellen und unbürokratischen Familienzusammenführung, also eine zügige, humanitäre Aufnahme von Angehörigen von in Deutschland lebenden afghanischen Geflüchteten aus Afghanistan selbst sowie aus den Nachbarländern, und zwar möglichst ohne zeitraubende Einzelfallprüfungen.


Im Folgenden finden sich Informationen und weiterführende Links für Betroffene der aktuellen Situation in Afghanistan vor Ort und in Deutschland.

Hinweis bezüglich einzelner Anfragen: Wir sind keine Beratungsstelle für Einzelfälle. Auf dieser Seite finden sich allgemeine Informationen für die Beratungsarbeit und zur fachlichen Unterstützung der Arbeit von haupt- und ehrenamtlichen Fachkräften in der Kinder- und Jugendarbeit und darüber hinaus rund um das aktuelle Thema Afghanistan. Alle Informationen sind ohne Gewähr und unterliegen kurzfristigen Veränderungen.

Nach dem Ende der militärischen Luftbrücke aus Kabul und dem Abzug der amerikanischen Streitkräfte aus Afghanistan haben sich die Unterstützungsmöglichkeiten aus Deutschland für Menschen in Afghanistan leider deutlich reduziert. Die wichtigste Zielgruppe nach Ausreise der meisten deutschen Staatsangehörigen aus Afghanistan sind derzeit Ortskräfte, die für deutsche Organisationen gearbeitet haben.


Informationen des Auswärtigen Amtes für Ortskräfte

Das Auswärtige Amt hat wichtige Informationen zusammengestellt, die jeweils aktualisiert werden und derzeit auf Deutsch und Englisch zur Verfügung stehen:
https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/afg?openAccordionId=item-2478462-6-panel

Auch nach dem Ende der Luftbrücke sollen nach derzeitigem Stand deutsche Staatsangehörige sowie ab 2013 für deutsche Behörden tätige Ortskräfte weiterhin bei der Ausreise unterstützt werden. Dies gilt vor allem für besonders gefährdete Afghan:innen, denen bis zum Ende der deutschen Luftbrücke am 26. August 2021 von der Bundesregierung die Ausreise in Aussicht gestellt wurde. Wer auf eigenes Risiko Afghanistan verlässt, kann zudem die deutschen Auslandsvertretungen in den Nachbarländern aufsuchen, etwa in Islamabad, New Dehli oder Taschkent.

Die Notfall-Hotline des Auswärtigen Amts ist weiterhin geschaltet:
Telefon: 030-18 17 10 00
E-Mail: 040-krise19(at)diplo.de

Ehemalige Ortskräfte ohne Aufnahmezusage können über Ihren früheren Arbeitgeber eine Gefährdungsanzeige vornehmen und einen Antrag nach dem Ortskräfteverfahren stellen, wenn sie im Zeitraum ab 2013 beschäftigt waren.


Informationen für weitere besonders gefährdete Afghan:innen

Weitere besonders gefährdete Afghan:innen, beispielsweise aus dem Bereichen Medien, Kultur, Frauenrechte, Bildung und Wissenschaft, LSBTIQ usw. können ebenfalls weiterhin über die Nachbarstaaten nach Deutschland einreisen, wenn sie zum Ende der Luftbrücke als besonders gefährdet identifiziert waren.

Derzeit in Bearbeitung befindliche Familienzusammenführungsverfahren afghanischer Staatsbürger:innen können über die Auslandsvertretungen in den Nachbarstaaten Afghanistans weiterverfolgt werden.

Viele gefährdete Personen in Afghanistan haben aufgrund der dramatischen Entwicklung und dem schnellen Ende der Luftbrücke keine Aufnahmezusage für Deutschland mehr erhalten können. Derzeit ist noch nicht einschätzbar, ob Gefährdungsanzeigen bedrohter Personen erfolgversprechend sind. Auch hierfür kann zunächst die Hotline des Auswärtigen Amtes genutzt werden:
Telefon: 030-18 17 10 00
E-Mail: 
040-krise19(at)diplo.de

Tipps für eine Gefährdungsanzeige

In einer dafür sinnvollen Gefährdungsanzeige sollten folgende Mindestinformationen zusammengefasst werden: Namen aller Personen (inkl. gefährdeter Familienangehöriger) mit Geburtsdaten und Passnummern, ggf. abweichende Staatsangehörigkeit, Kontaktdaten. Auch sollten die Art der Gefährdung und ggf. frühere Arbeitgeber oder Einsätze benannt werden, um die Bedrohung zu belegen.

Die Informationen des Auswärtigen Amtes zur weiteren Unterstützung für afghanische Schutzbedürftige und deutsche Staatsangehörige enthalten Informationen für folgende Personengruppen:

  • In Afghanistan verbliebene deutsche Staatsangehörige
  • Ortskräfte mit gültigen Pass und Visum
  • Ortskräfte mit gültigem Pass, Aufnahmezusage, aber ohne Visum
  • Ortskräfte ohne Aufnahmezusage
  • Besonders gefährdete Afghan:innen mit Aufnahmezusage
  • Afghanische Staatsangehörige im laufenden Familiennachzugsverfahren oder mit gültigem Aufenthaltstitel
  • Ortskräfte des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit (BMZ)
  • Ortskräfte der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ)
  • Gefährdete Journalist:innen (über Reporter ohne Grenzen)

Informationen und Unterstützungsleistungen für bereits nach Deutschland eingereiste Ortskräfte

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat in einem vierseitigen Dokument Informationen für bereits nach Deutschland eingereiste afghanische Ortskräfte bereitgestellt:

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat Informationen zum Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt sowie zum Zugang zu Integrations- und berufsorientierten Sprachkursen ein zweiseitiges Informationsblatt erstellt:

Nach Deutschland ausgeflogene (oder ggf. nachträglich einreisende) Ortskräfte und ihre Familienangehörigen haben ab ihrer Einreise einen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II. Ihnen ist die Erwerbstätigkeit vollständig gestattet. Die Teilnahme an einem Integrationskurs ist unter den im Informationsblatt genannten Voraussetzungen möglich. Darüber hinaus können berufsbezogene Deutschkurse besucht werden.

Nach Deutschland eingereiste Ortskräfte und ihre Familienangehörigen sollten keinen Asylantrag stellen, da sonst ihr Visum erlischt. Sie werden einem Ort zugewiesen, an dem sie bis zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit oder eines Studiums wohnen müssen. Dort erfolgt die Anmeldung bei der Ausländerbehörde und anschließend beim Job-Center und einer Krankenkasse. Am zugewiesenen Wohnort erfolgt dann ggf. auch die Einschulung von Kindern, die Anmeldung für einen Kita-Platz, die Gewährleistung einer medizinischen Versorgung o.ä.

Der Niedersächsische Flüchtlingsrat hatte bereits im Juli 2021 für die ersten Schritte nach der Ankunft in Deutschland Hinweise für Ortskräfte – was zu beachten ist nach Ankunft in Deutschland auf Deutsch, Dari und Pashtu zusammengestellt.

Ausreise in andere Staaten

Informationen zu einer möglichen Ausreise in andere Staaten (jeweils ohne Gewähr) finden sich unter Evakuierungs- und Ausreisemöglichkeiten in andere Staaten, unter Immigration Relief for Afghans oder unter EXIT SOS – Afghanistan (Engl, Dari).


Andauernde Gefährdung von Personen in Afghanistan

Abseits der in Afghanistan übernommenen deutschen Verantwortung und aufgrund der Zusammenarbeit mit Ortskräften und der Kontakte zu zivilgesellschaftlichen Organisationen und Einzelpersonen ergeben sich auch weiterhin Gefährdungssituationen beispielsweise für engagierte Frauen, Wissenschaftler:innen, Journalist:innen, Künstler:innen, Aktivist:innen sowie ethnische, religiöse und sexuelle Minderheiten. Diesen Gruppen haben die westlichen Nationen durch ihr Engagement in Afghanistan immer wieder explizit und implizit die Freiheit und die Möglichkeit zum Leben, Arbeiten und Wirken in ihrer Heimat versprochen und sie sind jetzt einer besondere Gefährdung ausgesetzt. Dies ist der Hintergrund, warum auch weiterhin Bemühungen zur Ausreise gefährdeter Personen notwendig sind.

Auch die zivilgesellschaftliche Organisation Kabul-Luftbrücke bemüht sich weiterhin um die Ermöglichung von Ausreisen.