Der Russland-Ukraine-Krieg zwingt jeden Tag mehr ukrainische Menschen dazu, aus ihrer Heimat zu flüchten. Weltweit berichten Nachrichtenticker über die Zuspitzung des Kriegsgeschehens. Laut Amnesty International herrscht in der Ukraine eine Bedrohung von Leben, Existenzgrundlagen und Infrastruktur der Zivilbevölkerung, sowie die Gefahr von Nahrungsmittelknappheit und Massenvertreibungen. Dementsprechend sind nun viele Menschen aus der Ukraine gezwungen ihre Heimat zu verlassen und in umliegende Länder zu fliehen, beispielsweise auch nach Deutschland.
Auf dieser Seite finden sich deshalb neben konkreten Informationen für ukrainische Geflüchtete zur Rechtslage in verschiedenen Bereichen (z.B. zum Aufenthalt und Arbeitsmöglichkeiten in Deutschland) auch Stellungsnahmen aus der Jugendverbandsarbeit sowie Hinweise auf gesellschaftliche Gefahren durch Instrumentalisierung des Kriegs. Des Weiteren werden verschiedene Publikationen und Infoseiten in mehreren Sprachen (z.B. Englisch, Ukrainisch, Russisch) verlinkt, Tipps für den Umgang mit traumatischen Erfahrungen, Gewaltszenen, Angst und Fake News gegeben und ein Praxisleitfaden für Gespräche mit Kindern und Jugendlichen zum Kriegsgeschehen angeboten.
In dem Ratgeber „Asylverfahren und Aufenthalt“ hat anwalt.org die rechtlichen Hintergründe zu den Themen Asylverfahren, Abschiebehaft, Abschiebung, Deportation und Einbürgerung zusammenfasst. Der Ratgeber richtet sich an Personen, die sich beruflich oder ehrenamtlich mit dem Asylrecht beschäftigen bzw. mit Geflüchteten arbeiten. Er beantwortet u.a. die Fragen „Wie läuft ein Asylverfahren ab?“ und „Welche Rechte und Pflichten haben Asylbewerber:innen?“. Darüber hinaus beinhaltet die Broschüre umfangreiche und detaillierte Informationen rund um das Asylrecht.
Hinweise und Informationen des Deutschen Bundesjugendrings zu Thema Ukraine finden Sie unter folgendem Link: https://www.dbjr.de/themen/ukraine
Die bedrohliche Situation in der Ukraine beschäftigt aktuell Menschen auf der ganzen Welt. In den sozialen Medien verbreiten sich dramatische Bilder, Gewaltszenen und gefährliche Fake News. Vor allem junge Menschen sind durch die Berichterstattung schnell verunsichert und überfordert. Der Verein JUUUPORT e.V. bietet Jugendlichen Hilfe und Unterstützung in der aktuellen Situation.
Konfrontation mit Gewalt und Angst
Der Ukraine-Konflikt beherrscht nicht nur die großen Nachrichtenportale und News-Apps, sondern steht auch auf jeder Social-Media-Plattform und in vielen privaten (Gruppen-) Chats im Zentrum. Für junge Menschen ist es aktuell fast unmöglich, im Online-Alltag einen Bogen um dieses Thema zu machen. Das eigene Handy katapultiert junge Nutzer:innen mitten in die dramatische Situation in Osteuropa. Durch Livestreams bei TikTok, Twitch & Co. werden sie mit persönlichen Schicksalen und angsteinflößenden Szenen konfrontiert. Auch Falschmeldungen und Propaganda-Inhalte werden aktuell verstärkt über soziale Netzwerke verbreitet.
Auf JUUUPORT.de berichtet Scout-Mentor Stephan im Interview(https://www.juuuport.de/magazin/news/aktuelle-meldungen/newsdetail/das-belastet-mich-schon-sehr-was-bedrohliche-nachrichten-in-uns-ausloesen-koennen) von seiner Sicht auf die aktuelle Lage. Er gibt anderen jungen Leuten Tipps für einen bewussten Medienkonsum und stellt Ideen vor, was jede:r Einzelne von uns tun kann, um aus der Ferne zu helfen: „Ich habe angefangen, meinen Medienkonsum anzuschauen und mir sowieso schon ein Zeitlimit für Social-Media eingerichtet. Außerdem lese ich grundsätzlich keine Nachrichten mehr vor dem Schlafengehen, sondern eher nachmittags. Denn wenn man schon müde oder vielleicht auch nicht gut drauf ist, ziehen einen negative Nachrichten noch mehr runter.“, so der 20-jährige Scout-Mentor.
Im Fake-News-Ratgeber von JUUUPORT unter https://www.juuuport.de/ratgeber/fake-news finden Jugendliche und pädagogische Fachkräfte zudem wichtige Informationen über die Wirkung und Entlarvung von Falschmeldungen im Netz.
Jugendliche können sich mit ihren Fragen zu Fake News, der Nachrichtenflut oder persönlichen Ängstenjederzeit an die JUUUPORT-Scouts wenden: https://www.juuuport.de/ueber-juuuport/wir-ueber-uns/die-juuuport-scouts. „Die JUUUPORT-Scouts begegnen den Ratsuchenden auf Augenhöhe. Die Online-Berater:innen kennen die Plattformen sowie die damit verbundenen Gefahren und Probleme aus ihrem eigenen Alltag“, so Carolin Bollmeier, medienpädagogische Projektmanagerin von JUUUPORT. Die Online-Beratung per Kontaktformular oder WhatsApp ist vertraulich und kostenlos. Aktuell bieten die JUUUPORT-Scouts jeden Freitag von 18 bis 20 Uhr einen Live-Chat zum Krieg in der Ukraine an.
Auf der Rat- und Hilfeplattform jugend.support ist ein neuer Blogartikel erschienen: Krieg in der Ukraine – wie gehe ich damit um? Er findet sich unter https://www.jugend.support/krieg-ukraine/. Hier finden Kinder ab 10 Jahren und Jugendliche Tipps und Infos, wie man sich von der Nachrichtenflut und Doomscrolling abgrenzen und Falschmeldungen im Netz schnell entlarven kann. Auf den Hilfeseiten Darstellung von Gewaltund Fake News hat jugend.support Hinweise zum Ukraine-Konflikt ergänzt. Auch bei Instagram gibt die Rat- und Hilfeplattform Jugendlichen in Infoposts und Reels entsprechende Handlungstipps zur aktuellen Situation. Als erste Anlaufstelle vermittelt jugend.support außerdem den Kontakt zu etablierten Beratungsstellen, an die sich junge Menschen bei Problemen und Sorgen zu diesem Thema wenden können.
Diese Informationen gelten zum Stand 11.03.2022. Die tatsächliche und rechtliche Situation ist weiterhin in einigen Punkten nicht hinreichend klar und kann sich täglich ändern, darum können wir keine Garantie für die vollständige Richtigkeit unserer Angaben geben.
Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration beantwortet auf ihrer Website umfangreich und informativ Fragen zum Aufenthalt in Deutschland: https://www.integrationsbeauftragte.de/ib-de/staatsministerin/krieg-in-der-ukraine.
Um die in Deutschland ankommenden ukrainischen Frauen, Kinder und Jugendlichen vor sexuellem Missbrauch, Prostitution und Ausbeutung von Menschenhändlern zu warnen und ihnen wichtige Informationen zum eigenen Schutz an die Hand zu geben, haben die Frauenrechtsorganisation TERRE DE FEMMES und der ASB Deutschland einen gemeinsamen Flyer herausgegeben. Dieser wird von beiden Organisationen an direkten Ankunftsorten wie Bahnhöfen, Erstaufnahmestationen und Notunterkünften verteilt.
Der Flyer gibt in drei Sprachen (Ukrainisch, Russisch und Deutsch) wichtige Sicherheitshinweise zum eigenen Schutz vor Zuhältern und Menschenhändlern im Fall von verdächtigen Angeboten, zum Beispiel bei der Ankunft, bei Mitfahrgelegenheiten und in Unterkünften. Die Telefonnummern der Polizei und des Hilfetelefons „Gewalt gegen Frauen“ sind im Flyer angegeben, sodass im Notfall schnell Hilfe erreichbar ist Der Flyer ist nun auch auf Rita bestellbar und kann auch an die jeweiligen Kommunen weitergegeben werden.
Weiterführende Informationen finden Sie hier.
Der Flyer ist hier herunterzuladen.
Grundsätzlich gilt: Alle ukrainischen Staatsangehörige, die mit einem biometrischen Pass visumsfrei für einen Kurzaufenthalt von maximal 90 Tagen nach Deutschland eingereist sind, halten sich rechtmäßig hier auf, können sich frei in der Bundesrepublik Deutschland bewegen und auch in andere Staaten weiterreisen. Im Rahmen des visumfreien Kurzaufenthalts sind sie berechtigt, in den Staaten des Schengenraums (https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/fragenkatalog-node/17-schengenstaaten/606502) frei zu reisen. Der vorübergehende Schutz gibt ihnen darüber hinaus das Recht, in der gesamten Europäischen Union frei zu reisen.
Die Europäische Union hat am 03.03.2022 beschlossen, für ukrainische Staatsangehörige, die nach dem 24.02.2022 die Ukraine verlassen haben, ein erleichtertes Verfahren für den weiteren Aufenthalt einzuführen. Damit wird auf der Basis der EU-Massenzustromsrichtlinie ein vorübergehender Schutz gewährt – für mindestens ein Jahr mit einer Verlängerungsmöglichkeit auf derzeit bis zu drei Jahren.
Die EU-Massenzustromsrichtlinie ist im deutschen Recht durch § 24 Aufenthaltsgesetz umgesetzt. Die Entscheidung der EU, die Richtlinie jetzt im Fall der Ukraine anzuwenden, muss durch die deutsche Bundesregierung durch eine Verordnung in nationales Recht weiter umgesetzt werden. Dabei prüft die Bundesregierung auch, die Regelung über den vorübergehenden Schutz auf alle ukrainischen Staatsangehörigen unabhängig vom Datum der Ausreise aus der Ukraine auszuweiten. Außerdem prüft sie, inwiefern darüber hinaus Drittstaatsangehörigen, die aus der Ukraine geflüchtet sind, ein humanitärer Aufenthalt ermöglicht werden kann.
Für einen Übergangszeitraum bis zum 23. Mai 2022 hat die Bundesregierung rückwirkend zum 24.02.2022 die Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung – UkraineAufenthÜV erlassen. Sie regelt, dass die nachfolgend genannten Gruppen vom Erfordernis befreit sind, einen Aufenthaltstitel zu besitzen:
Der Übergangszeitraum kann genutzt werden, um auf der Basis der Gewährung des vorübergehenden Schutzes eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten bzw. um ein Visum zu beantragen. Die Beantragung eines Visums kann aus der Bundesrepublik Deutschland heraus erfolgen. Diese Regelung ist besonders wichtig für Personen, die keine ukrainischen Staatsangehörigen sind.
Der vorübergehende Schutz auf Basis der EU-Richtlinie beinhaltet das Recht zu selbstständiger Tätigkeit und zur Beantragung einer Arbeitserlaubnis. Geflüchtete dürfen ihre Ehepartner:innen und Kinder nachholen, wenn sie vor der Flucht mit ihnen zusammengelebt haben. Ein Schulbesuch ist unmittelbar möglich. Es besteht ein Anspruch auf Sozialleistungen und Gesundheitsvorsorge.
Nein, für Menschen mit ukrainischer Staatsangehörigkeit, die nach dem 24.02.2022 die Ukraine verlassen haben, ist mit Blick auf die Gewährung des vorübergehenden Schutzes ein Asylantrag in aller Regel nicht erforderlich. Für andere Menschen mit ukrainischer Staatsangehörigkeit gibt es die politische Zusage der Bundesregierung, dass sie ebenfalls in den vorläufigen Schutz einbezogen werden, dass ihnen also eine Aufenthaltserlaubnis gemäß § 24 Aufenthaltsgesetz erteilt wird.
Für alle anderen oben genannten Gruppen ist ein Asylantrag jedenfalls nicht vor Ablauf der Übergangsfrist erforderlich. Sie sollten diese Zeit von drei Monaten aber unbedingt nutzen, um Ihren Aufenthaltsstatus zu klären, insbesondere indem sie einen Antrag auf Erteilung eines Visums stellen.
(Unabhängig von diesen Erwägungen haben ukrainische Staatsangehörige wie alle anderen Menschen in Deutschland das uneingeschränkte Recht, einen Asylantrag zu stellen.)
Mit dem vorübergehenden Schutz erhalten Geflüchtete aus der Ukraine die grundsätzliche Berechtigung, in den Staaten der Europäischen Union einen Beruf auszuüben. Sie können sowohl eine selbstständige Tätigkeit ausüben als auch einen Arbeitsvertrag mit einem Arbeitgeber abschließen (nichtselbstständige Tätigkeit).
Wer eine nichtselbstständige Tätigkeit ausüben möchte, braucht eine Arbeitserlaubnis von der kommunalen Ausländerbehörde, die allerdings – nach Erteilung der Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz – in aller Regel erteilt werden wird.
Wer noch keine Aufenthaltserlaubnis, allerdings einen Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis gemäß § 24 Aufenthaltsgesetz hat, kann bei Vorliegen eines konkreten Stellenangebots eine Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 5 erhalten. Danach kann die Aufnahme einer Tätigkeit erlaubt werden – das Bundesinnenministerium schreibt am 5. März 2022 dazu ausdrücklich: „Es kann aus Sicht des BMI hingenommen werden, dass bereits nach Ausstellung der Fiktionsbescheinigung …, aber noch vor Erteilung des Aufenthaltstitels eine Beschäftigung aufgenommen wird“.
Ein wichtiges Thema bei der Suche nach einem Arbeitsplatz wird die Frage der Anerkennung Ihrer Berufsausbildung und Ihrer Schulabschlüsse sein. Unter dem Link www.anabin.de finden sich wichtige Informationen und Hilfestellungen, ebenso wie unter https://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/index.php.
Derzeit kommen zahlreiche Frauen und Kinder aus der Ukraine nach Deutschland. Sie sind ebenso eine vulnerable Gruppe wie Schwarze Menschen, Menschen mit Behinderungen, queere Personen usw. aus der Ukraine. Umso wichtiger sind sichere Fluchtwege und eine unbürokratische Einreise nach Deutschland und danach sichere Bleibeperspektiven für alle, die vor Kriegen und anderen bewaffneten Konflikten nach Deutschland flüchten müssen. Wichtig ist daher, dass alle Geflüchteten aus der Ukraine, unabhängig von ihrer Herkunft und ihrem Aufenthaltsstatus in Deutschland aufgenommen werden. Dies ist bis zum 23. Mai 2022 gesichert – für die Zeit danach gibt es noch Regelungsbedarf.
In Folge des Angriffskrieges des russischen Präsidenten Putin und seines Regimes kommt es auch in Deutschland zu einer pauschalen Abwertung von Menschen russischer Herkunft und Sprache und zu Angriffen und verbalen Attacken auf sie. Auch im Kontext des Krieges in der Ukraine ist Russ:innenfeindlichkeit nicht legitim. Weder haben in Deutschland lebende Menschen russischer Herkunft eine Mitschuld am Krieg noch unterstützen sie mehrheitlich den Krieg – viele engagieren sich im Gegenteil für Menschen, die derzeit aus der Ukraine nach Deutschland kommen, oder im Rahmen von Hilfsaktionen für die Ukraine.
Menschen aus der Ukraine, die die aktuellen Kriegsereignisse miterlebt haben, kommen derzeit teilweise mit Hass und Abwehr gegenüber Russland oder Russ:innen hier an und können im Einzelfall auch negativ auf den Gebrauch der russischen Sprache reagieren, wenn sie sie als Sprache des Aggressors wahrnehmen. Gleichzeitig gibt es viele Ukrainer:innen, die im Alltag Russisch sprechen oder deren Erstsprache Russisch ist.
Auch russische Geflüchtete kommen seit Jahren nach Deutschland, z. B. kritische Journalist:innen, zivilgesellschaftlich Engagierte oder queere Personen, zukünftig ggf. Deserteure und andere Personen, die aufgrund des Krieges aus Russland fliehen.
Sowohl in Russland und der Ukraine als auch in Deutschland haben sehr viele Menschen russische und ukrainische Wurzeln oder biografische Bezüge. Daher gehen die aktuellen Konflikte auch quer durch Partnerschaften, Familien, Generationen, Gemeinden und Communitys. Viele Menschen fühlen sich innerlich hin- und hergerissen oder glauben Berichten ihrer eigenen Verwandten aus den Kriegsgebieten nicht, da sie in einer anderen Informationswelt leben.
Dies darf aber nicht dazu führen, dass Menschen russischer Herkunft einseitig Bekenntnisse gegen Putin abverlangt werden oder sie gar für kriegerische Gewalttaten, die von Moskau ausgehen, mitverantwortlich gemacht werden.
Die Neuen deutschen Medienmacher:innen haben sich zum Sprachgebrauch rund um den Krieg geäußert und Vorschläge für die Berichterstattung unterbreitet:
„Jeder Krieg ist auch ein Informationskrieg. […] Unterschiedliche politische Lager in Deutschland versuchen, diesen Krieg als Vehikel zu nutzen, um ihre Narrative zu platzieren.“
Framing und Nachrichten
Kolleg*innen berichteten, dass wenig Zeit ist, über das richtige Wording und die adäquate Einordnung zu debattieren. In vielen Redaktionen fehlen ausgewiesene Ukraine-Expert*innen. Das ist gefährlich, weil Kriegspropaganda möglicherweise nicht schnell genug erkannt wird.
Eurozentrismus und Antislawismus
Viele Medien beschäftigt die neue Fluchtbewegung von Millionen Menschen aus dem Kriegsgebiet. In einigen Beiträgen wird dabei eine merkwürdige Unterscheidung zwischen osteuropäischen und arabischen oder afrikanischen Geflüchteten gemacht. In der NZZ war zu lesen „Es sind dieses Mal echte Flüchtlinge", Frank Plasberg bezeichnete bei „hart aber fair“ die Flüchtenden als „Menschen, die unserem Kulturkreis näher sind". Eine solche Hierarchisierung ist rassistisch und weder notwendig noch journalistisch.
Es ist gut, dass diese Flucht nicht als Gefahr dargestellt wird. Wichtig ist trotzdem, dass Medien im Blick behalten, wo Fluchtbewegungen aus politischem Kalkül gegeneinander ausgespielt werden. Auch antislawischer Rassismus, also solcher, der sich unter anderem gegen Ukrainer*innen und Russ*innen richtet – ist bereits jetzt ein Thema, über das zu selten berichtet wird.
Deshalb ist es wie immer wichtig, mit betroffenen Menschen zu sprechen. Die Neuen deutschen Medienmacher*innen tun das zum Beispiel mit der Informationsseite Handbook Germany (https://handbookgermany.de/de/ukraine-info.html). Bei Begriffen zu Themen rund um Flucht und Rassismus hilft unser Glossar (https://glossar.neuemedienmacher.de/).
Vergessene Krisen
Immer wieder geraten Kriegs- und Krisenherde in mediale Vergessenheit. Der Ukrainekrieg war nach 2014 zu schnell aus den deutschen Medien verschwunden. Gleiches gilt für Jemen. Syrien. Afghanistan. Somalia. Südsudan. Das Argument, der Krieg in der Ukraine mache uns deshalb betroffen, weil er in der Nähe sei, stimmt nicht ganz. Libyen beispielsweise ist von Deutschland aus nur eine knappe Flugstunde weiter als Italien. Große Teile der Welt sind in deutschen Medien unsichtbar.“
Wie rechte Akteure versuchen, den Ukraine-Krieg zu instrumentalisieren, zeigt eine Analyse des Projektes de:hate der Amadeu Antonio Stiftung(AAS) unter https://www.amadeu-antonio-stiftung.de/analyse-wie-rechtsextreme-und-verschwoerungsideologen-den-krieg-in-der-ukraine-fuer-sich-nutzen/. Die Studie bietet Handlungsempfehlungen, um Verschwörungsideologien zu begegnen.
Das Büro des Menschenrechtsbeauftragten des ukrainischen Parlaments hat einen Informationsleitfaden für Eltern, Kinder und Lehrer über aktuelle Webressourcen und Portale erstellt, die ukrainischen Kindern die Möglichkeit bieten, den Bildungsprozess fortzusetzen, auch wenn sie infolge der militärischen Aggression der Russischen Föderation vertrieben wurden.
Der Informationsleitfaden mit Links zu Bildungsressourcen ist in ukrainischer und englischer Sprache verfügbar und kann von Bildungseinrichtungen genutzt werden, um den kontinuierlichen Bildungsprozess für die aus der Ukraine vertriebenen Kinder zu erleichtern.
Informationsleitfaden Englisch | Informationsleitfaden Ukrainisch
Die Unfallkasse Berlin hat einen Ratgeber für Erwachsene und Angehörige sowie einen Ratgeber für Bezugspersonen, Angehörige und Helfer traumatisierter Kinder und Jugendlicher veröffentlicht. Beide Versionen – die zu traumatisierten Erwachsene und die zu traumatisierten Kinder und Jugendlichen – sind in deutscher, ukrainischer und russischer Sprache erhältlich.
Information für akut betroffene Menschen und deren Angehörige: deutsch | ukrainisch | russisch
Informationen für alle, die mit traumatisierten Kindern und Jugendlichen zu tun haben: deutsch | ukrainisch | russisch
Einen Praxisleitfaden „Traumasensibler und empowernder Umgang mit Geflüchteten“ hat der Dachverband BAfF (Bundesweite Arbeitsgemeinschaft der Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer e.V., https://www.baff-zentren.org) herausgegeben. Diesen finden Sie hier.
Der russische Angriff und Einmarsch in die Ukraine hat bis heute mehr als 3,5 Millionen Menschen zur Flucht gezwungen. Offiziell sind in Deutschland bislang 225.000 Menschen aus der Ukraine als Kriegsflüchtlinge registriert. Und es werden täglich mehr. Großstädte wie Berlin und Hamburg sind jetzt schon überfordert. Gleichzeitig ist der Bedarf an Informationen von Seiten der Geflüchteten groß: Einreisemöglichkeiten, aufenthaltsrechtliche Fragen, Informationen zur Registrierung, Unterkunft, medizinischer und psychosozialer Versorgung, Zugänge zu Kita und Schule bis hin zu Möglichkeiten für Studierende oder Fragen zum deutschen Arbeitsmarkt. Die neu ankommenden Menschen benötigen dringend zuverlässige Antworten zum Leben in Deutschland.
Das mehrsprachige und reichweitenstarke Informationsportal Handbook Germany der Neuen deutschen Medienmacher*innen konnte durch den direkten Kontakt in die Communities sofort auf diesen Informationsbedarf reagieren. Bereits am 28. Februar wurde auf handbookgermany.de eine Ukraine-Sonderseite veröffentlicht. Hier finden Neuankommende niedrigschwellige und auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene Informationen rund um Einreise, Aufenthalt und Leben in Deutschland in vier Sprachen (UA, RU, EN, DE) sowie vertrauenswürdige Unterstützungsangebote. Die Seite wird fortwährend aktualisiert und hat aktuell mehr als 900.000 Zugriffe. Viele NGOs, Migrant*innenorganisationen, Beratungsstellen und Behörden teilen diese Informationen oder nutzen sie direkt in der Beratung.
Seit Kriegsbeginn erreichen Handbook Germany über seine diversen und über viele Jahre etablierten Kanäle in die Communities vermehrt Anfragen von geflohenen Ukrainer*innen sowie Drittstaatsangehörigen. Deshalb öffnet der Projektträger Neue deutsche Medienmacher*innen e.V. ab Anfang April auch die sich aktuell in der Beta Phase befindende Community-Plattform „Together in Germany“ für Hilfesuchende aus der Ukraine. Ziel ist es, Fragen und Antworten aus der Community zu kanalisieren und für alle zugänglich und sichtbar zu machen. So können sich die Menschen sowohl gegenseitig mit wichtigen Informationen unterstützen als auch direkte Hilfe von den auf der Plattform aktiven MSOs und Beratungsorganisationen erfahren. Der Online-Austausch wird von muttersprachlichen Moderator*innen mit Beratungserfahrung begleitet. So wird der Verbreitung von Fake News und Gerüchten vorgebeugt.
Das vielfach ausgezeichnete Projekt Handbook Germany ging 2017 online und ist heute die einzige themenübergreifende Informationsplattform für Drittstaatsangehörige in Deutschland. Aktuell verzeichnet die Webseite jährlich ca. 3 Millionen Zugriffe und über 388.000 Abonnent*innen allein auf Facebook. Die Redakteur*innen selbst stammen aus den Communities und kennen die Probleme und Fragen von Neuzuwander*innen in Deutschland aus erster Hand. Handbook Germany wird von der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration gefördert. Die Community-Plattform „Together in Germany” wird über den AMIF sowie den Berliner Senat und das BAMF gefördert. Handbook Germany ist im Netzwerk Alliance4Ukraine aktiv.