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Grund zum Optimismus – Nachbericht zum IDA-Fachtag „‘Neutralität‘ im Umgang mit Rechtspopulismus in der Jugendarbeit“

Das Stichwort der „politischen Neutralität“ hat seit einiger Zeit viel Aufmerksamkeit auf sich gezogen. Das liegt zum einen daran, dass die AfD den Hinweis auf eine vermeintlich notwendige „Neutralität“ vehement instrumentalisiert. Dazu kann sie inzwischen ihre Vertretung in allen Landesparlamenten und im Bundestag einsetzen. Gerade Jugendverbände und Jugendringe, aber auch Projekte und Vereine, die Gelder aus der Demokratieförderung erhalten, können hier bereits aus einem reichen Erfahrungsschatz berichten.

19. Juni 2019, 9:30 bis 17 Uhr  in Hannover

Das Stichwort der „politischen Neutralität“ hat seit einiger Zeit viel Aufmerksamkeit auf sich gezogen. Das liegt zum einen daran, dass die AfD den Hinweis auf eine vermeintlich notwendige „Neutralität“ vehement instrumentalisiert. Dazu kann sie inzwischen ihre Vertretung in allen Landesparlamenten und im Bundestag einsetzen. Gerade Jugendverbände und Jugendringe, aber auch Projekte und Vereine, die Gelder aus der Demokratieförderung erhalten, können hier bereits aus einem reichen Erfahrungsschatz berichten.

Zum einen versucht die AfD mit dem Verweis auf ein abstraktes „Neutralitätsgebot“ demokratische Akteur:innen zurückzudrängen und sich in Veranstaltungen „einzuklagen“. Zum anderen bemüht sich die AfD, dass Gebot der Chancengleichheit, an das staatliche Stellen bei der Vergabe staatlicher Leistungen an Parteien gebunden sind, auf die Empfänger:innen staatlicher Förderung zu übertragen. Und darüber hinaus verweist die Partei auf den Beutelsbacher Konsens und die darin festgehaltenen Prinzipien des Überwältigungsverbots, Kontroversitätsgebots und der Adressat:innenorientierung, um Kritik an ihren Positionen zu diskreditieren. Auch das Gemeinnützigkeitsrecht dürfte in Zukunft ein Einfallstor für ihre Angriffe bieten.

Zwei Vorstöße der AfD aus den letzten Monaten illustrieren diese Versuche: In einem Gesetzentwurf, den die AfD im Mai in den sächsischen Landtag eingebracht, möchte sie den Freistaat in der Landesverfassung auf „politische Neutralität“ „in den Bereichen der politischen Erziehung, Bildung und Information“ verpflichten. Außerhalb der staatlichen Parteienfinanzierung soll die Landesregierung dann keine Gelder zur Demokratieförderung mehr vergeben dürfen, weil das die Chancengleichheit der Parteien verzerre. Personen, die Fördergelder annehmen oder ausgeben, werden mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren bedroht. Mit ihrer Initiative zielt die AfD — wie aus der Gesetzesbegründung hervorgeht — besonders auf solche Akteur:innen, die gegen die AfD Position beziehen. Wenn menschenrechtsorientierte Bildungsarbeit schon als „nicht neutral“ gewertet wird, würde sie unter diesen Umständen unmöglich gemacht. Wohin die Reise bei einer Regierungsbeteiligung der AfD gehen würde, zeigt auch das Programm der sächsischen AfD für die Landtagswahl: Vereinen wie „Schule ohne Rassismus“ sollten die Fördergelder aus Steuermitteln gestrichen werden und stattdessen an Schulen „Heimatliebe“ vermittelt werden. In Brandenburg hat die AfD Mitte Juni einen Antrag in den Landtag eingebracht, das Handlungskonzept „Tolerantes Brandenburg“ abzuschaffen. Bis dahin sollten mit sofortiger Wirkung aber wenigstens alle Mittel an die Bedingung geknüpft werden, dass sie „nicht zugunsten oder zulasten von politischen Parteien eingesetzt werden dürfen.“ Im Zuwendungsbescheid sollten die Empfänger:innen dazu verpflichtet werden, „das verfassungsrechtlich verankerte Neutralitätsgebot zu achten“.

Die von der AfD vorgebrachten Argumentationen berühren die juristische Frage, wann, in welchem Umfang und nach welchen Kriterien Empfänger:innen öffentlicher Mittel zu parteipolitischer Neutralität verpflichtet sind. In einem ersten Vortrag „Das Neutralitätsgebot: Maulkorb für öffentlich subventionierte Bildungsarbeit?“ ging der Staatsrechtler Friedhelm Hufen auf diese Frage ein. Eine seiner wesentlichen Erkenntnisse war, dass geförderte Träger nicht wie staatliche Stellen zu behandeln seien, die zu (parteipolitischer und weltanschaulicher) Neutralität verpflichtet sein können. Denn freie Träger sind selbst Träger von Grundrechten, die auch und gerade der Staat ihnen garantieren muss. Sie sind z. B. in ihrer politischen Öffentlichkeitsarbeit durch das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung geschützt und müssen hierbei keinem abstrakten Neutralitätsgebot gerecht werden. Die Auseinandersetzung mit Programm und Handeln von Parteien im Rahmen von Bildungsarbeit oder Öffentlichkeitsarbeit ist aber zulässig, wenn sich hierfür Gründe in Menschenrechtsabkommen, im Grundgesetz, im Jugendschutz, Satzungen oder z. B. im Beutelsbacher Konsens finden lassen und wenn die Kritik sachlich und nachvollziehbar geäußert wird. Menschen und Parteien, deren politische Programmatik den Zielen und Grundsätzen einer Veranstaltung oder eines Förderprogramms widerspricht, können von geförderten Veranstaltungen ausgeschlossen werden.

In der sich anschließenden Workshopphase beantwortete Hufen weitere Fragen. Er konkretisierte seine Ausführungen und machte deutlich, dass immer der Einzelfall mit den von ihm dargelegten Maßstäben beurteilt werden muss.

Im zweiten Workshop ging es um die Frage, wie Mitarbeiter:innen von öffentlichen Verwaltungen auf AfD-Anfragen reagieren können. In einem Input arbeitete Ansgar Drücker Strategien heraus, mit denen die AfD Verbände, Vereine und Projekte diskreditiert, z. B. mit dem Vorwurf des „Linksextremismus“. Außerdem hielt er ein gegenseitiges Verständnis für die Perspektiven der Zuwendungsempfänger:innen und der Verwaltung für sinnvoll. Ein wichtiges Ergebnis der anschließenden Workshopphase war, dass die Rolle der Verwaltung vor allem in einer fachlichen Argumentation bzw. Auseinandersetzung mit Anträgen, Angriffen usw. der AfD gesehen wird. Diese Konzentration auf die fachliche und Sachebene nimmt die Verwaltung aus der Schusslinie und stellt ihre Positionierung in einen fachlichen statt in einen politischen Kontext. Ein Ausschluss von AfD-nahen oder gegen eine offene Gesellschaft stehenden Trägern von Zuwendungen in Bereichen wie Internationale Jugendarbeit oder Demokratieförderung kann mit der fehlenden Gewähr begründet werden, dass sich die potenziellen Antragsteller für die Ziele des jeweiligen Förderprogramms einsetzen wollen oder sie überhaupt nur mittragen können.

Angelika Ribler (Landessportbund Hessen) setzte in ihrem Workshop die Tetralemma-Methode ein, um den Umgang der Teilnehmer:innen mit Personen im eigenen Verband zu klären, die mit der AfD sympathisieren, sie wählen oder Funktionen für die Partei übernehmen.

Björn Bertram (Landesjugendring Niedersachsen) berichtete im Workshop 4 über seine Erfahrungen mit der AfD in der jugendpolitischen Praxis in Niedersachsen. Dies betraf vor allem die Fragen, wie mit Einladungen Dritter umgegangen wird, zu denen auch die AfD eingeladen ist, und das unangemeldete Erscheinen von AfD-Funktionär:innen zu eigenen Veranstaltungen. In der ersten Frage gibt es im Landesjugendring unterschiedliche Positionen. Was die zweite Frage angehe, sei Wachsamkeit angebracht. Auch der Stadtjugendring Hannover bestätigte, dass es wichtig sei, das Jugendringe sich darüber austauschen, welche Einladungen sie annehmen und wen sie zu ihren Veranstaltungen einladen und wen nicht. Des Weiteren berichtete der Stadtjugendring aus seinen Erfahrungen mit dem Vorsitzenden im Jugendhilfeausschuss, der der AfD angehört. Dieser habe sich zunächst zurückgehalten, aber gegen alle Vorschläge gestimmt, habe sich dann vereinzelt geäußert und Fragen gestellt, und sich schließlich positioniert und sich an Diskussionen beteiligt. Der Erfahrungsaustausch und die Diskussion ergaben schließlich, dass es wertvoll ist, in Jugendverbänden und -ringen über die eigenen Positionen zu diskutieren und daran zu arbeiten, die eigene Haltung wirkungsvoll zu vertreten, um einer Normalisierung menschenverachtender Positionen zu begegnen.

Am Nachmittag setzte der Politikwissenschaftler und Kommunikationsberater Robert Pietsch den Fachtag mit einem Input zum politischen Framing der AfD fort. Er erläuterte die Funktionsweise von Framing und neurechte Diskurs- und Diskussionsstrategien, mit denen versucht wird, öffentliche Debatten gezielt nach rechts zu verschieben. In einem dritten Schritt gab er nach Zielgruppen differenzierte Empfehlungen für die argumentative Auseinandersetzung mit nationalautoritär argumentierenden Menschen. Dabei, so seine Botschaft, ist es essenziell zu reflektieren, ob die eigenen Begriffe das eigene Weltbild konsistent abbilden und auf keinen Fall die Begriffe der AfD oder anderer extrem rechter Akteur:innen zu nutzen, weil diese auf einem Weltbild fußen, das nicht mit den Menschenrechten vereinbar sei.

Paulina Fröhlich, Politikwissenschaftlerin beim Progressiven Zentrum Berlin, analysierte zunächst, wie die AfD Emotionen in ihrer Kommunikation einsetze: Diese sei besonders durch Wut, Angst und Empörung auf der einen sowie Stolz bspw. auf Deutschland oder auf das Fahren eines Dieselautos gekennzeichnet. Im zweiten Teil ihres Inputs gab sie Einblicke in die Arbeit der Initiative „Kleiner 5“ und gab Beispiele für Möglichkeiten, die eigenen menschenfreundlichen Botschaften und Werte kreativ und öffentlichkeitswirksam zu vermitteln. Diese finden sich auf der Webseite kleinerfuenf.de.

Wie Klaus Bechtold in seinem abschließenden Tagungsfazit festhielt, bestehen beim Umgang mit extrem rechtem Populismus oder Mitgliedern im eigenen Verband wichtige Herausforderungen: Professionalisierung, Rationalisierung, Unterstützung durch Beratung, rechtliche Klärungen und Verständigung auf die eigenen Werte und die eigene Identität der jeweiligen Organisation. Dennoch gibt es in den Jugendverbänden im Großen und Ganzen weder Angst noch Panik vor dem der AfD, aber es werden Schwachstellen und Verletzbarkeiten deutlich. Erfahrungen, Qualifizierung und Strategiebildung können die Jugendverbände stärken. Auch wird die Auseinandersetzung Zeit und Energie kosten, aber es gibt Grund zum Optimismus.

Zum Programm des Fachtags