Inhalt und Ablauf
Gut oder böse? Wahrheit oder Fake? „Männlich” oder „weiblich”? Mit oder ohne „Migrationshintergrund”? Hinter dem Stichwort „Ambiguitätstoleranz“ (auch: Widerspruchstoleranz) verbirgt sich die Fähigkeit, Mehrdeutigkeiten auszuhalten und anzuerkennen. Menschen, die das gut können, fällt es leichter, unterschiedliche politische, religiöse oder gesellschaftliche Überzeugungen und Lebenseinstellungen anzuerkennen. Sie kommen besser damit klar, dass es keine absoluten Wahrheiten gibt, sondern viele unterschiedliche Perspektiven, die sich zwar teilweise widersprechen können, aber doch mit gleicher Wahrscheinlichkeit gültig sind.
In diesem IDA-Training möchten wir mit den Teilnehmer:innen die Fähigkeit trainieren, mit Widersprüchen und Uneindeutigkeiten in der eigenen Bildungsarbeit umzugehen. Im Mittelpunkt steht dabei die Gesprächsmethode und Haltung der Mahloquet. Sie ist der jüdischen Tradition entnommen und wurde für den deutschen Kontext von Leah Carola Czollek und Gudrun Perko weiterentwickelt. Mittlerweile wird sie erfolgreich in Bereichen der Konfliktlösung, der Mediation, der Erwachsenenbildung und Lehre sowie im Social Justice und Diversity-Training angewandt.
Mit Hilfe der Mahloquet widmen wir uns folgenden Fragen: Was bedeutet Ambiguitätstoleranz? Wie hängt Ambiguitätstoleranz mit Diskriminierung sowie rechtsextremen und -populistischen Einstellungen zusammen und was bedeutet das für die Auseinandersetzung mit ihnen? Was bedeutet Widerspruchstoleranz persönlich, gesellschaftlich und für die eigene berufliche Praxis in der Kinder- und Jugendarbeit? Wie lässt sich Ambiguitätstoleranz mit Hilfe der Mahloquet trainieren?
Im Training wechseln sich individuelle Reflexionen ab mit Arbeitsgruppen und Plenumsdiskussionen genauso ab wie theoretische Inputs und Impulse mit praktischen Übungen.
Rahmenbedingungen und Voraussetzungen
Das Training dauert zwei bis drei Tage und wird von zwei Trainer:innen geleitet. Vorwissen ist hilfreich, aber keine Bedingung für die Teilnahme am Training.
Die Räumlichkeiten sind von den Buchenden zu stellen, Honorare und Raumkosten sind von den Buchenden zu tragen.