Der Begriff Mehrheitsgesellschaft bezeichnet denjenigen Teil einer Gesellschaft, der wegen der Größe seines Anteils an der Gesamtbevölkerung oder seiner Machtposition die kulturelle Norm eines Gemeinwesens definiert und repräsentiert. Angehörige der Mehrheitsgesellschaft sind gegenüber Minderheiten grundlegend privilegiert; sie besitzen eine allgemeine Definitions- und Deutungsmacht. Bei der Einteilung in Mehrheit und Minderheit können unterschiedliche Differenzlinien relevant (gemacht) werden. Jede Einteilung schafft aber eine symbolische Grenze und damit auch die Gefahr der Dichotomisierung. Darüber hinaus ist solch eine Kategorisierung untrennbar mit Prozessen der Homogenisierung und Essentialisierung verbunden.
Im Kontext von Machtverhältnissen sind jedoch nicht nur Mehrheits- und Minderheitenverhältnisse ausschlaggebend: So stellen z. B. Frauen, oder in bestimmten Altersgruppen auch Menschen of Color keine Minderheit dar, werden aber trotzdem benachteiligt oder diskriminiert. Sprachliche und konzeptuelle Versuche, dieses Verhältnisse darzustellen, sind Begriffe wie Dominanzgesellschaft, minorisiert oder marginalisiert.
Siehe auch Privilegien